Hier finden Sie nützliche Informationen rund um das Kommunale Jobcenter, unsere Leistungen und Angebote.
Allgemeine Informationen zu den Kommunalen Jobcentern in Deutschland bekommen Sie hier
Zum 01.01.2023 ist das Arbeitslosengeld II durch das neue Bürgergeld ersetzt worden. Die aktuellsten Informationen zum Bürgergeld bekommen Sie hier.
Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Grundsicherung wird dadurch grundlegend weiterentwickelt und an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes sowie die Lebensumstände der Menschen angepasst.
Mit dem Bürgergeld werden die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt.
Leistungsberechtigte sollen sich zu Beginn des Bürgergeldbezugs ganz auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Deswegen gelten im ersten Jahr Karenzzeiten für Wohnung und Vermögen. Vermögen ist danach erst zu berücksichtigen, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere in dieser Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt und Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, mit Ausnahme der Heizkosten, die nur in angemessener Höhe übernommen werden können.
Ab 1. Juli 2023 ändert sich außerdem:
Die Regelsätze wurden zum 1. Januar 2023 erhöht:
Regelbedarf für … | Höhe |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 502 Euro |
Volljährige Partner | 451 Euro |
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 – 24 Jahre),
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18 – 24 Jahre) |
402 Euro |
Kinder beziehungsweise Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 – 17 Jahre) | 420 Euro |
Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) | 348 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) | 318 Euro |
Die angepassten Beträge werden automatisch an Sie ausgezahlt.
Wenn Sie an Maßnahmen wie zum Beispiel Weiterbildungen teilnehmen, laufen diese nach Einführung des Bürgergeldes wie gewohnt weiter.
Sie behalten auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Jobcenter.
Hinweis zu Anträgen, Bescheiden und Schreiben Ihres Jobcenters
Die Anträge, Bescheide und Schreiben der Jobcenter werden voraussichtlich Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Der Krieg in der Ukraine hat bereits tausende Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen. Auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg sind bereits Geflüchtete angekommen, die hier bei uns Schutz suchen. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird sich gemeinsam mit den Städten und Gemeinden dieser Aufgabe stellen und bittet dabei auch die Bürgerinnen und Bürger um Hilfe. Über die Ukraine-Hotline unter Telefon 06621 87 43 43, die der Landkreis Hersfeld-Rotenburg eingerichtet hat, gibt es Anlaufstellen für Helfende und Hilfesuchende.
Informationen auf Ukrainisch finden Sie hier und hier.
Інформацію українською мовою можна знайти тут i тут.
Weitere Informationen finden sie hier.
Fachdienste Migration SGB II und Migration Asyl ändern Öffnungszeiten, um Wartezeiten zu verkürzen
Die Ausländerbehörde und die beiden Fachdienste Migration-Asyl und Migration SGB II ändern ihre Öffnungszeiten. Ab sofort haben die Fachdienste mittwochs und freitags ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger mit Termin geöffnet. Die Umstellung auf reine Terminvergabe an zwei Wochentagen soll künftig Wartezeiten verkürzen.
Wer Termine für den Fachdienst Migration SGB II (Jobcenter) oder den Fachdienst Migration Asyl vereinbaren möchte, meldet sich unter der 06621 87-4406 oder 87-4421.
Aktuelle Corona-Informationen
Das Kommunale Jobcenter Hersfeld-Rotenburg ist für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Für Besucherinnen und Besucher des Kommunalen Jobcenter, sowie bei allen öffentlich zugänglichen Bereichen in den Gebäuden der Kreisverwaltung Hersfeld – Rotenburg, ist das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) verpflichtend.
Weiterhin gilt es Termine für persönliche Vorsprachen zu vereinbaren.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Hersfeld-Rotenburg: http://hef-rof.de
Fahrplan für die Impf-Tour im Landkreis Hersfeld – Rotenburg
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Hier finden Sie Videos, die Begrifflichkeiten aus dem SGB II sowie Sachverhalte und Verpflichtungen im Rahmen des Leistungsbezugs einfach erklären und darstellen. |