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Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie z.B. mehrsprachige Informationen
* zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen, Sofort-Hilfen der Bundesregierung für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige,
* zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen,
* Leitlinien von Bund und Ländern zur Beschränkung sozialer Kontakte,
* zum mehrsprachigen Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen,
* zu weiteren Maßnahmen der Bundesregierung.
Die Informationsplattform Handbook Germany produziert täglich Videos und Texte mit aktuellen Informationen zu Corona in 7 Sprachen (Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Französisch, Paschto und Türkisch). Handbook Germany veröffentlicht laufend neue Videos auf Facebook. Die Informationen finden Sie auf der Website in Form von FAQ und auf Facebook und Twitter unter Handbook Germany.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage die Regelungen des Sozialschutzpakets verlängert. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.
Wer zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
Mit dem neuen Regelinstrument „Teilhabe Am Arbeitsmarkt“ soll sehr arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II eine längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Bei Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses von bis zu 5 Jahren können Arbeitgeber einen Zuschuss zum regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 100% erhalten. Zusätzlich wird der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers (19%) am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gefördert. Weiterlesen