Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchende
Seit dem 1. Januar 2005 können Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, wenn Sie leistungsberechtigt und hilfebedürftig sind.
Dazu gehören
- Eingliederungsleistungen bzw. Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden, und
- Geldleistungen.